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Die Mitglieder des Österreichischen Möbeltransportverbandes wickeln Möbeltransporte- und/oder Speditionsgeschäfte ausschließlich nach den

Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen

und den

Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport

in der jeweils gültigen Fassung (vom 1. März 1992) ab. Sie bilden die Vertragsgrundlage zwischen dem Auftraggeber (dem Kunden/Umziehenden) und dem Möbeltransporteur/-spediteur.

Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport sind, ebenso wie die Lagerbedingungen für den Möbeltransport, ein Teil der AÖSp (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen). Die vollständigen Bedingungen können beim GOF-Verlag, Leberstrasse 122, A - 1100 Wien, bezogen werden.

Die wichtigsten Bestimmungen findet der Kunde ebenfalls auf der Rückseite von Angebotsformularen, sowie dem Umzugsvertrag bzw. Möbelschlussbrief.

Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport (im folgenden mit BBMT abgekürzt) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden = Auftraggeber (Umziehender) und dem Möbeltransporteur/-spediteur = Auftragnehmer.

Der Kunde hat das Recht auf eine fachgerechte Transportdurchführung. Dies bedingt geschultes Personal, geeignete Transportmittel und geeignetes Material.

Der Möbeltransporteur/-spediteur hat das Recht auf ein Entgelt, d.h. Bezahlung für die geleistete Arbeit.

Die BBMT gelten für den Transport von Umzugsgut im Möbelauto (Möbelanhänger, Kofferwechselaufbau, Container, Liftvan) im Inland, sowie von und nach dem Ausland.

Sie gelten für alle Verrichtungen und die damit zusammenhängenden Geschäfte des Auftragnehmers, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche zum Schutze von Verbrauern, entgegenstehen.

Der Auftragnehmer (Möbeltransporteur/-spediteur) hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen.

Die BBMT schränken die Haftung des Auftragnehmers auf EUR 1.090,10 pro Möbelmeter ein (ein Möbelmeter = 4 Kubikmeter).

Den Kunden wird deshalb geraten, eine Transportversicherung einzudecken. Die ÖMTV Mitglieder erledigen diese Aufgabe gerne für ihre Kunden. Allerdings brauchen sie dazu einen ausdrücklichen schriftlichen Auftrag (siehe auch Transportversicherung).

Im übrigen regeln die BBMT auch das Pfandrecht des Auftragnehmers, die Verjährung, sowie den Gerichtsstand.

Es wird allen Kunden = Auftraggebern in ihrem eigenen Interesse geraten, sich die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport vor Abschluss eines Umzugvertrages genau durchzulesen.



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