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Sicherheit für beide Seiten
Die Mitglieder des Österreichischen Möbeltransportverbandes wickeln
Möbeltransporte- und/oder Speditionsgeschäfte ausschließlich nach
den
Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen
und den
Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport
in der jeweils gültigen Fassung (vom 1. März 1992) ab. Sie
bilden die Vertragsgrundlage zwischen dem Auftraggeber
(dem Kunden/Umziehenden) und dem Möbeltransporteur/-spediteur.
Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport sind, ebenso
wie die Lagerbedingungen für den Möbeltransport, ein Teil
der AÖSp (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen). Die
vollständigen Bedingungen können beim GOF-Verlag, Leberstrasse
122, A - 1100 Wien, bezogen werden.
Die wichtigsten Bestimmungen findet der Kunde ebenfalls
auf der Rückseite von Angebotsformularen, sowie dem
Umzugsvertrag bzw. Möbelschlussbrief.
Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport (im folgenden
mit BBMT abgekürzt) regeln die Rechte und Pflichten zwischen
dem Kunden = Auftraggeber (Umziehender) und dem Möbeltransporteur/-spediteur =
Auftragnehmer.
Der Kunde hat das Recht auf eine fachgerechte
Transportdurchführung. Dies bedingt geschultes Personal,
geeignete Transportmittel und geeignetes Material.
Der Möbeltransporteur/-spediteur hat das Recht
auf ein Entgelt, d.h. Bezahlung für die geleistete
Arbeit.
Die BBMT gelten für den Transport von Umzugsgut im
Möbelauto (Möbelanhänger, Kofferwechselaufbau, Container,
Liftvan) im Inland, sowie von und nach dem Ausland.
Sie gelten für alle Verrichtungen und die damit zusammenhängenden
Geschäfte des Auftragnehmers, soweit ihnen nicht zwingende
gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche zum Schutze von
Verbrauern, entgegenstehen.
Der Auftragnehmer (Möbeltransporteur/-spediteur) hat seine
Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes auszuführen.
Die BBMT schränken die Haftung des Auftragnehmers
auf EUR 1.090,10 pro Möbelmeter ein (ein Möbelmeter = 4
Kubikmeter).
Den Kunden wird deshalb geraten, eine
Transportversicherung einzudecken. Die ÖMTV Mitglieder
erledigen diese Aufgabe gerne für ihre Kunden. Allerdings
brauchen sie dazu einen ausdrücklichen schriftlichen Auftrag
(siehe auch Transportversicherung).
Im übrigen regeln die BBMT auch das Pfandrecht des
Auftragnehmers, die Verjährung, sowie den Gerichtsstand.
Es wird allen Kunden = Auftraggebern in ihrem eigenen Interesse
geraten, sich die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport
vor Abschluss eines Umzugvertrages genau durchzulesen.
© 2004-2012 ÖMTV-Wien
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