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Versicherungen je nach Bedürfnis

Wie unter "Vertragsgrundlage zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer" erwähnt, sehen die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport (BBMT) eine Einschränkung der Haftung für den Auftragnehmer = Möbeltransporteur/-spediteur auf EUR 1.090,10 pro Möbelmeter (ein Möbelmeter = 4 Kubikmeter) vor.

Außerdem deckt die Haftpflichtversicherung des Möbeltransporteurs/-spediteurs nur Schäden, die nachweislich vom Spediteur verschuldet wurden.

Dagegen deckt eine Transportversicherung die Schäden der Transportgefahr, egal von wem, wann und wo sie verursacht wurden.

Die Transportversicherung erstreckt sich jedoch nur auf Transportmittelunfall, Diebstahl, Unfälle durch höhere Gewalt und Möbelbruch.

Gegen Bruch von Glas, Porzellan usw. sowie gegen Kriegsrisiko, Plünderung und Aufruhr kann eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

Es wird daher allen Kunden dringend empfohlen, eine Transportversicherung einzudecken. Die ÖMTV Mitglieder beraten ihre Kunden dabei gerne und erledigen die Eindeckung. Allerdings brauchen sie dazu vom Kunden einen schriftlichen Auftrag mit Wertangabe(n) und der zu deckenden Gefahren.



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