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Versicherungen je nach Bedürfnis
Wie unter "Vertragsgrundlage zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer" erwähnt, sehen die Beförderungsbedingungen für den
Möbeltransport (BBMT) eine Einschränkung der Haftung für den
Auftragnehmer = Möbeltransporteur/-spediteur auf EUR 1.090,10
pro Möbelmeter (ein Möbelmeter = 4 Kubikmeter) vor.
Außerdem deckt die Haftpflichtversicherung des
Möbeltransporteurs/-spediteurs nur Schäden, die nachweislich vom
Spediteur verschuldet wurden.
Dagegen deckt eine Transportversicherung die Schäden der
Transportgefahr, egal von wem, wann und wo sie verursacht wurden.
Die Transportversicherung erstreckt sich jedoch nur auf
Transportmittelunfall, Diebstahl, Unfälle durch höhere Gewalt und
Möbelbruch.
Gegen Bruch von Glas, Porzellan usw. sowie gegen Kriegsrisiko,
Plünderung und Aufruhr kann eine gesonderte Versicherung
abgeschlossen werden.
Es wird daher allen Kunden dringend empfohlen, eine
Transportversicherung einzudecken. Die ÖMTV Mitglieder beraten
ihre Kunden dabei gerne und erledigen die Eindeckung. Allerdings
brauchen sie dazu vom Kunden einen schriftlichen Auftrag mit
Wertangabe(n) und der zu deckenden Gefahren.
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